Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Unterstellt Ihr Freund ist Deutscher, richtet sich Ihre Ehe nach Deutschem Recht. Sofern Sie keinen Ehevertrag abschließen, leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Gütertrennung muss mittels eines Ehevertrags vereinbart werden. Ein im Ausland geschlossener Ehevertrag wird auch hier in der Regel anerkannt. Sollten Sie dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, so empfehle ich Ihnen jedoch, den Vertrag hier abzuschließen. In China müsste der Ehevertrag ggf. den Besonderheiten des Rechts angepasst werden.
Die Kosten für einen Vertrag hängen im wesentlichen von Ihrem persönlichen Eigentum/Besitz ab. In Ihrem Falle dürfte er sich wohl etwa im unteren dreistelligen Bereich bewegen. Sie sollten hierzu aber einen Notar um konkrete Auskunft bitten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
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zuerst vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe noch eine kleine Frage. Sie haben geschrieben "In China müsste der Ehevertrag ggf. den Besonderheiten des Rechts angepasst werden". Den Satz habe ich nicht ganz verstanden. Habe ich verleicht Probleme, wenn ich in China den Ehevertrag abschließe? Oder gibt es vielleicht Probleme bei der Anerkennung in Deutschland?
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich kann in Unkenntnis des chinesischen Familienrechts nicht ausschließen, dass der Ehevertrag dort ggf. etwas anders gestaltet werden müsste als in Deutschland. Ein chinesischer Anwalt/Notar wird ihnen hierbei sicherlich genaueres mitteilen können. Im übrigen dürfte ein deutscher Ehevertrag un China und umgekehrt anerkannt werden.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne per Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani