Verfahrenskostenvorschuss bei Trennungsunterhalt
vom 20.6.2024
für 60 €
beantwortet von
Ich hätte eine Frage zum bzw. zur Berücksichtigung eines Verfahrenskostenvorschusses bei der Trennungsunterhalt-Berechnung. ... Dieser wäre eigentlich um 175 Euro höher (bei einem Faktor von 0,45), allerdings würde dann der Selbstbehalt von 1600 Euro für A unterschritten. ... Dann kann er keinen Trennungsunterhalt mehr zahlen, aber Ehegatte B klagt.