Besucherrecht bei Geschiedene
vom 16.5.2014
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Bisher war vereibart worden (ohne Anwalt), dass ich meinen Sohn alle 14 Tage am Wochenende abholen darf und ihm am Sonntag nach Hause fahren soll. ... - Müsste ich im "worst case" einen Anwalt aufsuchen so muss ich die Gesamtkosten selber tragen für ein Recht auf "Besucherrecht" das mir zusteht oder wird meine ExFrau die Kosten tragen? - Darf ich die Unterhaltskosten in so einem Fall streichen bis die Sache (möglicherweise per Anwalt/Gericht) sich geklärt hat?