Kindesunterhalt für ein erstgeborenes Kind (geb. 28.09.2004), wohnhaft in Österreich
vom 4.5.2020
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
- rückwirkende Geltendmachung eines erhöhten Kindesunterhalts möglich?