Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Für den Kindesunterhalt macht es einen Unterschied, bei welchem Elternteil die Kinder leben. Barunterhaltspflichtig ist nach deutschem Recht der Elternteil, der die Kinder nicht betreut. Nach dessen Einkünften richtet sich die Höhe des Kindesunterhalts.
Wenn die Kinder erst im Ihrem Haushalt leben, kann die Ehefrau den Kindesunterhalt für die Zukunft nicht mehr gerichtlich geltend machen. Es wäre deshalb in Ihrem Interesse, die mündliche Verhandlung bis nach dem Wohnortwechsel zu verzögern.
Sollte ein Beschluss zum Unterhalt ergehen, kann ggf. über ein Beschwerdeverfahren die Entscheidung (zumindest für die Zukunft) geändert werden, wenn zum Zeitpunkt des Umzugs noch keine Rechtsgängigkeit eingetreten ist.
Wenn bereits feststeht, dass die Kinder im Juli in Ihren Haushalt wechseln, sollte dies im Verfahren über den Unterhalt unbedingt vorgetragen werden.
Wenn die Kinder dann in Ihrem Haushalt leben, können Sie für die Kinder Unterhalt von der Mutter verlangen und ggf. auch einklagen. Sobald das bisherige Verfahren abgeschlossen ist, müssen Sie ein neues Verfahren beginnen. Zuständig ist das Gericht am Wohnort der Kinder.
Ob über einen Anwaltswechsel eine solche Verzögerung erreicht werden kann, dass die Entscheidung erst nach dem Wechsel der Kinder ergeht, halte ich für fraglich. Wie weit der Richter den Termin verschiebt, entscheidet er. Eine Verzögerung um zwei Monate ist eher fraglich. Außerdem führt ein Anwaltswechsel im Regelfall zu deutlichen Mehrkosten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Thanks for your answer. I understand about the Kindesunterhalt for the future but what about past Kindesunterhalt I possibly owe the mother from the last year?. If the audience took place in July, could she still claim back payments from the previous residence?
Also ideally I would like to avoid a new process, if all these matters could be decided in the same process if would be much simpler. Perhaps if it was postponed, both points (past and future payments) could be decided at the same time by the judge. Is this possible?
Danke
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Bezüglich des Unterhalts für die Vergangenheit bleiben Sie grundsätzlich Schuldner. Ggf. hat die Mutter gegen Sie einen sogenannten familienrechtlichen Ausgleichsanspruch, wenn sie für den Unterhalt der Kinder zwischenzeitlich aufgekommen ist.
In einem Verfahren werden Sie nicht beide Ansprüche verhandeln können. Nur der Elterteil, bei dem die Kinder leben, kann den Unterhalt für die Kinder geltend machen. Dies können in ein und demselben Verfahren nicht beide Eltern sein.
Sicher wäre es hilfreich, diese Aspekte und die taktische Vorgehensweise mit dem Anwalt zu besprechen, der Sie vertritt, da dieser den Sachverhalt und den Verfahrenstand kennt.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel