Klärung gesetzliche Vaterschaft u. postmortale Feststellung d. leiblichen Vaterschaft
Kind (Tochter): 1945 als außereheliches Kind (Tochter) geboren. ... Von Geburt des Kindes bis Toderklärung nur 240 Tage, also keine 300 Tage. ... Der leibliche Vater hatte nie seine Vaterschaft verneint, sondern hatte zeitlebens ein gutes (zum Kind ausgesprochen väterliches) Verhältnis, sowie ebenso zu deren Mutter, als auch zur späteren eigenen Familie der Tochter.