U-Anlage und Nachzahlungsausgleich
vom 13.7.2010
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock / Norderstedt
bin durch einen Vergleich verpflichtet, ein Unterhalt an meine Ex-Ehefrau zu zahlen. ... Den Betrag X, was in dem Steuerbescheid zu sehen ist, habe ich überwiesen, allerdings fordert meine EX-Ehefrau noch einen zusätzlichen Betrag Y, den sie vom Finanzamt als Steuererstattung bekäme, wenn sie die U-Anlage nicht unterschrieben hätte.