RA-Gebührenrechnung zu Unterhaltsklage
vom 7.8.2005
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Der Streitwert setzt sich aus dem geforderten Unterhalt von 12x 356€ und rückständigen Unterhalt zusammen 8 x 306€. 50€ zahle ich bisher freiwllig. ... Unterhalt von 272€ und Rückstand von 1776€ = 5040€. ... Die Berechnung 11.760€ sieht folgendermassen gem. §15 Abs.3 aus 5040€+6720€ =11760€ Streitwert daraus Gebühr 683,80 abzügl. der bereits gezahlten 375€ ergibt eine zweite Verfahrensgebühr gem §13 Nr. 3100 von 308,80€.