Situation: Mutter-alleinerziehend, Einkommen 400,00 €, kein Unterhalt vom geschiedenen Ehemann Tochter-kein Unterhalt vom Vater, wird am 1.07.06 19 Jahre, noch 2 Jahre Lehre, ab Sept. 531,00 € Ausbildungsvergütung, lebt bei der Mutter frei ohne Kost und Logi, bekommt Wäsche gewaschen und wird zur Arbeit gefahren (tgl. insgesamt 32 km), Freund der Tochter ist am Wochenende immer zum essen da Fragen: Steht der Tochter das Kindergeld zur freien Verfügung zu ??? Muss die Tochter sich anteillig am Lebensunterhalt beteiligen (z.B. für sie anfallende Arzneikosten, Benzingeld, Kostgeld, Miete)???