Guten Tag, um endlich Licht in meine Google-Suche zu bekommen, hiern aus aktuellem Anlass folgende Frage, die ich anderem Zusammenhang hier schon einmal gestellt habe: Zum Sachverhalt: Anfang 2003 wurde ich von der Mutter meiner 2 Kinder geschieden, es gab einen gemeinsamen Anwalt und es wurde eine Vereinbarung abgeschlossen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass ich beide Kinder (damals 4 und 7 Jahre, jetzt 12 und 15) aufgenommen habe udn die KM sich dann unbelastet um ihr berufliches Fortkommen kümmern konnte. . Unter dem Punkt "Kindesunterhalt" ist in der Vereinbarung zu lesen: "...der Kindsvater verpflichtet sich.....solange die ehegemeinschaftlichen Kinder minderjährig sind und sich bei ihm aufhalten, sowie auch ab deren Volljährigkeit, für deren Unterhaltsbedarf aufzukommen....hierzu stellt der KV die Kindsmutter von jeglicher Verpflichtung zur Leistung von Kindesunterhalt....im Innenverhältnis frei."