Unterhalt und Pflegekosten bei getrenntlebenden Ehegatten
vom 2.12.2009
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Nun meine Fragen: Verstehe ich es richtig, dass getrennt lebende Ehegatten grundsätzlich für einen angemessenen Unterhalt (und somit auch für Pflegekosten) des anderen aufkommen müssen? ... Gibt es klare Regeln (Beträge) wann <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1603.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1603 BGB: Leistungsfähigkeit">§ 1603 Abs. 1 BGB</a> zum Tragen kommt: „Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.“ Wo kann ich ggf. nachlesen? ... Wenn nein, können wir im Zuge der Scheidung oder auch ohne Scheidung als Nachtrag zum Ehevertrag auf Unterhalt (und somit auch auf Pflegekostenübernahme) verzichten?