Berechnung von Nutzungsentschädigung vs. Unterhalt in der Trennung bei Wohn-Eigentum
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Sie begehrt nachehelichen Unterhalt wegen angebl. ... Davon werden Ihre Kosten für Ihre Hälfte abgezogen = 1.300,- minus 500,- = 800,- Euro Wohnvorteil Nutzungsgebühr Ich bin der Meinung meine Frau muss mir 650,- Euro Nutzungsgebühr zahlen, die vom Wohnvorteil abgezogen werden= 800,- minus 650,- = 150,- euro Wohnvorteil Trennungsunterhalt: Ich bin der Meinung, der Trennungsunterhalt wird so berechnet, dass das verbleibende Einkommen meiner Frau: 1.900 plus 150,- Wohnvorteil= 2.050,- netto gegenübergestellt wird mit meinem Einkommen 3.300,-, minus 300,- private KV minus 1.000,- Unterhalt der Kinder minus 500,- Ehebedningt für das Haus = 1.500,- netto also eher kein Unterhalt. ... Wie kann ich meinen Anspruch auch vor der Scheidung durchsetzen um nicht pleite zu gehen?