Kindesunterhalt/Vaterschaftsfeststellung - Klage
vom 1.2.2010
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Damen und Herren, folgende Situation liegt vor: 15 Monate nach Geburt eines unehelichen Kindes zog die Mutter gemeinsam mit dem Kind aus der gemeinsamen Wohnung aus. ... Ab dem Auszug herrschte zunächst für 5 Monate "Funkstille" (ein Kontakt zum Kind war deshalb leider nicht möglich). ... Kann im Gerichtsverfahren nun tatsächlich der Kindesunterhalt ab dem Zeitpunkt des ersten (nicht erhaltenen) Schreibens des Jugendamtes geltend gemacht werden oder erst ab dem Zeitpunkt der Klage (oder der Vaterschaftsfeststellung)?