Sehr geehrte Frau Anwältin und sehr geehrter Herr Anwalt, Seit dem Jahr 2007 bin ich geschieden und vom Amtsgericht verpflichtet worden Unterhalt für meine Kinder zu zahlen.Meinem ältestes Sohn der 1988 geboren wurde konnte ich Aufgrund meines Nettoverdienstes nie Unterhalt bezahlen. Meinem zweiten Sohn der 1992 geboren wurde, habe ich bis einschließlich heute jeden Monat 288,-€ überwiesen.Von 2011 bis 2014 hat er studiert und seit Dezember 2014 ein Ausbildung angefangen.Sein Bruttogehalt beträgt 500,-€ plus Kindergeld 184,-€, er wohnt bei seiner Mutter. ... Wie hoch muss meine Unterhaltszahlung pro Kind sein?