Sehr geehrte Fragensteller,
1) hinsichtlich des Unterhalts für den Enkel wäre vorrangig nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ein Unterhaltsvorschuss einzuholen.
2) Zum Unterhalt Ihrer Tochter selbst ist zu sagen, dass es teilweise umstritten ist, ob die Eltern im FSJ noch Unterhalt schulden.
Vertieft hierzu: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/soziales/kindesunterhalt-auch-waehrend-des-freiwilligen-sozialen-jahres
sowie
https://www.familienrecht.de/unterhalt/ausbildungsunterhalt-freiwilliges-soziales-jahr-fsj/
Es kommt aber nach teilweiser vertretener Auffassung auch auf bisherige Ausbildung, konkrete Tätigkeit im FSJ sowie zukünftige Berufspläne an.
Ergänzen Sie bitte diese 3 Punkte über die Nachfragefunktion. Ich werde dann alsbald meine Einschätzung nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Hallo Herr Saeger,
meine Frage war vielleicht nicht konkret genug, daher versuche ich sie zu präzisieren:
wenn das FSJ als Ausbildung gewertet würde und diese durch die Erziehungszeit unterbrochen wird, besteht während der Erziehungszeit dann ein Anspruch auf Unterhalt oder erst nachdem die Ausbildung fortsetzt wird?
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Zusatz Infos zur meiner Frage
1 Berufsqualifizierung
1 Berufsqualifizierung Wiederholung
2 Jahre Fachabitur mit Ziel zum Studium.
Dann anstatt Studium FSJ -Die 2 Jahre Fachabitur sind damit für die Katz. Vor kurzem dann die Info, dass eine Erzieher Ausbildung anstrebt wird.
Sehr geehrte Fragensteller,
Anspruch auf Kindesunterhalt würde hier maximal ab über 300 € nach § 10 BEEG
angerechnet. Anspruch auf Unterhalt bestünde auch während der Erziehungszeit.
Ansonsten würde ich aber basierend auf dem derzeitigen beruflichen Werdegang, der keinerlei roten Faden erkennen lässt, bereits jetzt eines Kindesunterhaltsanspruch der Tochter deutlich verneinen, so dass sich die erste Frage nicht mehr stellt.
MfG
D. Saeger
- RA -