Ehegattentrennungsunterhalt, zahlen oder nicht zahlen?
vom 12.9.2012
70 €
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Danach hat meine Frau gegenüber Ihrer Anwältin mündlich die Forderung nach Trennungsunterhalt zurückgezogen, dabei war ich aber nicht. Sie hat dies mir auch per Mail bestätigt (Wortlaut der Mail "Ich bestätige, dass ich die Forderung nach Trennungsunterhalt ggü. meinem Ehemann zurück gezogen habe, gez. xy".). ... Oder muss ich das noch per Brief mit Unterschrift meiner Frau beweisen, um keinen Trennungsunterhalt zahlen zu müssen?