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541 Ergebnisse für familienrecht trennungsunterhalt anspruch einkommen

Ehegattentrennungsunterhalt, zahlen oder nicht zahlen?
vom 12.9.2012 70 € Historischer Preis
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Danach hat meine Frau gegenüber Ihrer Anwältin mündlich die Forderung nach Trennungsunterhalt zurückgezogen, dabei war ich aber nicht. Sie hat dies mir auch per Mail bestätigt (Wortlaut der Mail "Ich bestätige, dass ich die Forderung nach Trennungsunterhalt ggü. meinem Ehemann zurück gezogen habe, gez. xy".). ... Oder muss ich das noch per Brief mit Unterschrift meiner Frau beweisen, um keinen Trennungsunterhalt zahlen zu müssen?
Scheidung - Muss ich Unterhalt zahlen?
vom 15.10.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mein Einkommen liegt derzeit bei 1.620 EUR netto bei Steuerklasse IV (ohne PKV) und ich muss Kredite in Höhe von insgesamt 325 EUR mon. bedienen. ... So, jetzt also zu meiner eigentlichen Frage: Wenn mein Mann also in 4 Jahren während dem Scheidungsverfahren nun wieder arbeitslos ist, ich endlich schuldenfrei bin, muss ich dann bei meinem Einkommen (geschätzte 1.750 EUR netto) meinem Mann Unterhalt zahlen?
nachehelicher Unterhalt
vom 14.8.2007 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hat er nicht Anspruch darauf, daß der wirklich gezahlte Betrag von seinem Einkommen abgezogen wird? ... Um volle Förderung zu erhalten muß man ja 2006/2007 3% vom Brutto-Einkommen einzahlen, ab 2008 gar 4%. ... Habe ich einen gleichberechtigten Anspruch auf Unterhalt?
Gemeinsames Haus (noch nicht abbezahlt) - kurz vor Trennung - wenig Einkommen
vom 22.7.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da die Ehefrau nur über ein geringes Einkommen verfügt (ca. 500 Euro netto), wird der gesamte Betrag zur Tilgung dess Hauses verwendet. ... Welche Schritte sind notwendig, um über das Einkommen selbst zu verfügen (nicht mehr zur Tilgung nutzen) bzw. welche staatlichen Hilfen stehen der Ehefrau zu?
Getrennte Kassen in der Ehe
vom 31.1.2011 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun die Frage : Hat eine verheiratete Frau jetzt schon einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil der Rente des Mannes(sie verdient im Beispiel wesentlich weniger als der Rentnerehemann ),obwohl sie noch nicht in Rente ist, aber sie war bis das jüngste Kind 11 Jahre alt war, nicht berufstätig, oder steht ihr der Anteil erst dann zu, wenn sie selbst in Rente ist oder bei einer Trennung ? Also kann sie den Anspruch notfalls einklagen ?
Bafög Bescheid prüfen- Freibeträge für Eltern getrennt lebend richtig?
vom 10.6.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich, Vater, zahle den Kindern Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und der Ehefrau monatlich Trennungsunterhalt von über 600€. 1 Kind wohnt noch bei der Mutter, eines hat schon eine eigene Wohnung. Bafög vor der Trennung: Bedarf ist 414€ Eigenes Einkommen und Vermögen ist 0 €. ... Bedarf 414€ Einkommen 0€ Vater hat nach Abzug von 12,9% 2359,60€.
Berechnung von Nutzungsentschädigung vs. Unterhalt in der Trennung bei Wohn-Eigentum
vom 27.9.2010 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sie hat genügend eigenes Einkommen und erhält das halbe Haus zu dessen Finanzierung sie gerade mal 10.000,- Euro beigetragen hat.) ... Davon werden Ihre Kosten für Ihre Hälfte abgezogen = 1.300,- minus 500,- = 800,- Euro Wohnvorteil Nutzungsgebühr Ich bin der Meinung meine Frau muss mir 650,- Euro Nutzungsgebühr zahlen, die vom Wohnvorteil abgezogen werden= 800,- minus 650,- = 150,- euro Wohnvorteil Trennungsunterhalt: Ich bin der Meinung, der Trennungsunterhalt wird so berechnet, dass das verbleibende Einkommen meiner Frau: 1.900 plus 150,- Wohnvorteil= 2.050,- netto gegenübergestellt wird mit meinem Einkommen 3.300,-, minus 300,- private KV minus 1.000,- Unterhalt der Kinder minus 500,- Ehebedningt für das Haus = 1.500,- netto also eher kein Unterhalt. ... Wie kann ich meinen Anspruch auch vor der Scheidung durchsetzen um nicht pleite zu gehen?
Trennung und Immobilien Verkauf und Kauf
vom 30.8.2014 48 € Historischer Preis
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Kann meine "Noch" Ehefrau auf diese 65000 Euro Ansprüche erheben? ... Nettoeinommen um Kredite und sonstige Pflichtausgaben bereinigt wird, inkl. 5 % Werbungskostenpauschale, das verbleibende bereinigte Nettoeinkommen dann Basis zur Berechnung des Trennungsunterhalts ist. ... Sollte ich erst nach der Scheidung eine neue Immobilie erwerben, kann meine Frau auf die 65000 Euro Zugewinn Ansprüche geltend machen?
Unterhalt /Mangelfall
vom 16.2.2007 20 € Historischer Preis
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Außerdem wurde ein Trennungsunterhalt in Höhe von 5000,00€ zahlbar von der Frau (vermögend) an meinen Exmann vereinbart. ... Wird bei der Unterhaltsberechnung von dem Unterhaltsanspruch der beiden Kinder der neuen Frau, oder von dem im Vergelich vereinbarten tatsächlichen Unterhalt ausgegangen, meine Kinder hätten dann einen höheren Anspruch auf Unterhalt (1500,00 € bereinigtes Netto abzg. 890,00 € Selbstbehalt abzgl 100,00 € Unterhalt = 510,00 €, oder bei Krankengeldbezug ca. 1350,00 € abzgl. 890,00 € abzgl. 100,00 € = 360,00 €). 2. ... Wird den Kindern bei einem eventuellen Gerichtsprozess ein Anwalt zugewiesen oder muss ich die Kosten für einen Anwalt von meinem Einkommen begleichen?
Zugewinn aus Ingenieurbüro
vom 3.3.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
(Einkommen-/Überschußrechnung) Meine Fragen: 1. ... Ist hier das, was tatsächlich ausgegeben werden konnte ausschlaggebend für den Trennungsunterhalt oder das verfügbare Einkommen (erst im Folgejahr bekannt)? Und wenn ja, das Einkommen 2007 oder immer das aktuelle?
Dauer nachehelicher Unterhalt
vom 22.9.2014 53 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Meine Frau hat seit der Geburt unserer Kinder, also vor 17 Jahren, in ihrem erlernten Beruf aufgehört zu arbeiten und in der Zeit danach bis vor einem Jahr zeitweise Minijobs gehabt, mittlerweile arbeitet sie ebenfalls (fast) Vollzeit (allerdings nicht in ihrem erlernten Beruf) Da ich aber mehr verdiene bin ich dennoch zur Zahlung von (seither) Trennungsunterhalt verpflichtet in Höhe von ca. 800 EUR.
Unterhalt bei Rentnern
vom 7.8.2010 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir sind, seit 4 Jahren verheiratet .Die Partnerschaft besteht ca 22 Jahre --Ich bin Rentnerin--Einkommen ca 800Euro...Mein Mann ist im Vorruhestand und hat ein Einkommen von ca 2000 Euro...Nachdem er Rentner wird steigt sein Einkommen auf ca 3000 Euro ....Hätte ich ich bei einer Trennung Anspruch auf Unterhalt ?
Unterhalt nach 6Jahren Trennung
vom 6.9.2009 50 € Historischer Preis
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Text: Zur Prüfung, inwieweit ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, werden sie aufgefordert, uns Auskunft über Höhe Ihres monatlichen Nettoeinkommens durch Vorlage ihrer Lohn-und Gehaltsbescheinigung für die Zeit vom 1.8.2008 - 31.7.2009 zu erteilen und gleichzeitig den in diesem Zeitraum ergangenem Einkommen- bzw. ... Wir werden dann die Ansprüche auf Unterhalt festlegen.