Unterhalt nach Lehre, BOS und dann Studium
vom 7.1.2015
40 €
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beantwortet von
Besteht Unterhaltspflicht der Eltern, bei folgendem Werdegang des Sohnes: * Realschule (Abschluß mittlerer Reife) * 3 1/2 Berufsausbildung zum Elektroniker * 1/2 Vollzeitarbeit * BOS 1 Jahr (Abschluß: Fachhochschulreife) und jetzt Beginn Studium "Wirtschaftsingenieur" Die Unterhaltspflicht ist doch mit der abgeschlossenen Berufsausbildung beendet. ... Wenn keine Unterhaltspflicht mehr vorliegt, dann müsste das Bafög doch jetzt elternunabhängig gefördert werden. 2 Fragen: a) Besteht noch Unterhaltspflicht der Eltern b) Besteht für den Sohn Anrecht auf elternunabhängiges Bafög