Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Leider können Sie Ihren Sohn nicht zwingen, wieder nach Hause zurück zu kommen. Sie haben zwar als Eltern das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht, jedoch steht dieses unter dem Oberbegriff: Kindeswohl. Sie können also Ihre Ansichten zum Aufenthalt nur durchsetzen, wenn dies für das Kindeswohl unerlässlich ist. Bei einem 17-jährigen geht man davon aus, dass er weitgehend selbst bestimmen darf, wo er sich aufhalten möchte, d. h. die Eltern können ihre Ansichten gegen seinen Willen nicht durchsetzen.
Hingegen bleiben Sie als Eltern zum Unterhalt verpflichtet, auch wenn der Sohn demnächst volljährig ist. Die Unterhaltspflicht besteht auch danach noch fort, so lange er einigermaßen zielstrebig eine Ausbildung verfolgt. Sie müssen also leider der Aufforderung des Jugendamtes nachkommen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
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