Betreuungsunterhalt nach § 1605l BGB- hier: Krankenversicherungsunterhalt
Guten Tag, unter Hinweis auf (nach meinen eigenen Recherechen) das Urteil BGH XII ZR50/08 vom 16.12.2009 macht meine Expartnerin nach dem Kindesunterhalt zweitrangig Krankenversicherungsunterhalt geltend (verkürzt: EK - Unterhalt Kind - KV-Unterhalt - Selbstbehalt = Rest Unterhalt Ex). Eine explizite oder implizite Regelung als Anspruchsgrundlage im Betreuungsunterhalt finde ich hierzu nicht. ... Wie ist hier die Rechtslage in Bezug auf den Krankenversicherungsunterhalt im Betreuungsunterhalt?