Was technisch einfach wäre, wird allerdings rechtlich problematisch aus zwei Gründen, dazu vorweg noch: Die Garagen sind im Eigentum der jeweiligen Nutzer, der G-Hof ist Miteigentum aller Anlieger. 1) das zuständige Stromversorgungsunternehmen, die Firma Donetz, will sich vor Aufnahme der Arbeiten absichern, indem bei allen Miteigentümern belastende Rechte und Genehmigungen für diesen Anschluss in deren jeweiliges Grundbuch eingetragen werden sollen!