Dafür komme ich für die Kosten des Leerräumens der Wohnung auf. (Anmerkung: Das Inventar enthält keine Gegenstände von höherem Wert). 2.Da die Konten der Erblasserin inzwischen leer sind, werden denjenigen, die dafür sorgen, dass stets ein ausreichender Kontostand vorliegt, nach Verkauf der Eigentumswohnung und vor der Aufteilung des Erlöses auf die Erben die eingezahlten Beträge zurückerstattet. 3.Die Wohnung und der dazugehörige KFZ-Stellplatz werden gemeinsam verkauft. 4.Vom Verkaufserlös werden die angefallenen Kosten bezahlt und der Nettoerlös entsprechend den Erbanteilen auf die Erben verteilt. Unabhängig vom Vertrag habe ich vorgeschlagen, ein Inserat in einem Immobilienportal im Internet aufzugeben und zunächst zu versuchen, die Wohnung ohne Makler zu verkaufen, um die Maklergebühren einzusparen und somit die hohen laufenden Kosten für die Wohnung (seit 1 ½ Jahren) möglichst wieder einzusparen.