Technische Einrichtungen bei der Hausübergabe
vom 28.8.2015
59 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Dem Erwerber ist bekannt, dass ihm aufgrund dieser Vereinbarung bei etwaigen Mängeln – abgesehen von vom Veräußerer arglistig verschwiegener Mängel - keine Ansprüche gegen den Veräußerer zustehen und er diese Mängel deshalb auf eigene Kosten beseitigen muss.