guten abend, der einfachheit halber verzichte ich an dieser stelle auf gross und kleinschreibung. folgende situation: ich habe ein gewerbe angemeldet und möchte folgende dienstleistungen für Privatleute anbieten, die ihre immobilie vermieten möchten, und zwar zu pauschalen paketpreisen. ich beschränke mich hierbei ausschliesslich auf wohnungen/ häuser von privatleuten die vermietet werden sollen (verkauf von immobilien ist für mich irrrlevant). erstes paket- im auftrag des immobilienbesitzers besichtigungen mit mietinteressenten durchführen und die mieterselbstauskünfte einholen, zweites paket - im auftrag des immobilienbesitzers fotos des mietobjekts machen, expose erstellen und online bewerben sowie interessentenanfragen entgegen nehmen, drittes paket - besteht aus der kombination von paket 1 und 2. der immobilienbesitzer bleibt zu jeder zeit anonym im hintergrund, die interessenten kommen nicht direkt mit ihm in kontakt und haben auch seine privaten daten nicht. nach durchführung des jeweils vom immobilienbesitzer gebuchten dienstleistungspakets übergebe ich ihm die mieterselbstauskünfte, aus denen er dann eigenständig einen potenziellen mieter auswählt, diesen kontaktiert und einen vertrag mit ihm abschliesst. beim vertragsabschluss zwischen diesen beiden parteien bin ich in keinster weise involviert, was ich auch bewusst nicht möchte. ich verlange keine provision noch erstelle ich einen maklervertrag sondern biete lediglich die genannten dienstleistungen an. das gewerbeamt stuft dies jedoch als maklertätigkeit ein für die ich dann eine weitere genehmigung benötige. und an dieser stelle bin ich verwirrt-im internet habe ich gelesen, dass allein die bewerbung einer immobilie oder das durchführen von besichtigungen oder die übergabe einer interessentenliste eben KEINE ausreichende maklertätigkeit darstellt, was mir ja sehr zu gute kommen würde denn ich will ja de fakto auch keine maklertätigkeit ausüben. daher nun meine frage- 1. handelt es sich bei den von mir aufgeführten dienstleistungen und konstellation bereits um eine maklertätigkeit?