Anfechtung eines Vollstreckungsbescheides und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Im März 1997 erging gegen mich ein Vollstreckungsbescheid auf Grund eines Mahnbescheides, welcher im Oktober 1996 ausgestell wurde. Dieser Mahnbescheid wiederum bezieht sich auf Forderungen aus Telefonrechnungen, welche zwischen Februar und Juli 1995 aufgelaufen waren. ... Gibt es gegebenenfalls andere Mögichkeiten, die eigentliche Forderung aus 1997 (bzw. 1995) heute noch anzufechten?