EU-Fluggastrechtverordnung 261/2004 VERSUS § 651 f BGB
Diese wurden von LTUR mit der Begründung abgelehnt, ich könnte ENTWEDER Rechte gegen Condor nach der EU-Fluggastrechtverordnung ODER nach §§ 651 c ff BGB gegen den Reiseveranstalter geltend machen. ... Der Reisende kann jedoch nicht Ausgleichsansprüche gegenüber der Airline und zugleich kumulativ reisevertragliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. ... BGB gegenüber dem Reiseveranstalter als Vertragspartner geltend macht.