Mögliche Mietminderung bei defektem Rollladen
vom 17.4.2018
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Mietvertrag 01.02.18 (Mietwohnung Neubau, Erstbezug) - Wohnungsübergabe durch Hausverwaltung am 19.01.18 - Besichtigung und Zeitpunkt der Unterschrift des Mietvertrags befand sich die Wohnung im Rohbau Neubaubedingt wurden kleinere Mängel in der Wohnung bis zum Einzug nicht rechtzeitig behoben, unteranderem funktioniert ein elektrischer Rollladen nur bedingt, Wohn- und Esszimmer, das Fenster ist Bodentief und habt eine Breite von 55cm, also kein "Hauptfenster" im Raum. ... Seit Einzug bekomme ich trotz mehrfach schriftlicher Aufforderungen an den Vermieter/Hausverwaltung keine wirkliche Rückmeldung ob und wann der Rollladen repariert wird. Die letzte schriftliche First verstrich nun am 15.04 (4-Wochen-Frist) mit Ankündigung die zukünftige Miete nur noch unter Vorbehalt zu zahlen.