Sonderkündigungsrecht?
vom 20.11.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Im Mietvertrag steht eine Klausel, dass beide Parteien für die Dauer von 1 Jahr auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten. Von dem Verzicht bleibt ausgenommen das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist. ... Gibt es für mich eine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen (Geburtstermin ist Mitte April und aus körperlichen Gründen hätte ich den Umzug gerne bis Ende Februar über die Bühne) oder wenn nicht, gibt es die Möglichkeit, dass der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren muss, wenn ich einen suche?