Mietvertrag mit Kündigungsausschluss von drei Jahren
vom 22.4.2018
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Drei Tage vor dem Einzugstermin fielen mir diverse Probleme in der Wohnung auf und ich bat die Eigentümer mich doch frühzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Inzwischen konnte ich die Kündigung meiner vorherigen Wohnung rückgängig machen und zog nicht in die neue Maisonette Wohnung. ... Solange kein neuer Mieter da wäre, wäre die Miete zu zahlen.