Sind wir bei Auszug renovierungspflichtig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Bei Auszug wird die Wohnung in denselben Zustand versetzt (Wände und Decken Rauhfaser weiß gestrichen mit scheuerfester Dispersionsfarbe, Lackarbeiten in weiß). ... Außerdem ist die Wohnung bei Auszug ordnungsgemäß zu reinigen (einschließlich Sanitäranlagen, Fenster, Bodenbelag etc.). Renovieren die Mieter nicht umfassend, so haben sie an die Vermieterin in Abänderung von § 19 Abs. 1 den vollen Betrag zu zahlen, der nach dem Kostenvoranschlag einer Malerfirma notwendig ist, um die Wohnung in renovierten Zustand zu versetzen.