Kündigung des Mietvertrages und Renovierung bei Auszug
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
. §2 Mietzeit Absatz 3 Schriftform der Kündigung Die Kündigung muß schriftlich spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats erfolgen. ... Somit ist die Kündigung rechtens. Die Hausverwaltung erhielt die Kündigung noch per Brief.