Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau und ich sind beide Rentner und wohnen bisher zur Miete am Bodensee in einer Wohnung mit vier Ebenen. Allein in unserer Wohnung befinden sich 24 Stufen. Der Hauseingang ist nur durch ein darüberliegendes Haus mit Fahrstuhl über drei weitere Etagen zu erreichen (Hanglage).
Sehr geehrte Damen und Herren, seit der Trennung von meinem Ehemann vor einem halben Jahr such ich für mich und unseren 11-jährigen Sohn eine ETW zum Kauf. Wir wohnen seit 13 Jahren im Einfamilienhaus meines Mannes, unser Sohn geht hier zur Schule und wir würden sehr gern in der gewohnten Umgebung bleiben. Nun schien endlich das passende Objekt gefunden - eine schöne 3ZKBB nur 200 m von unserem Haus entfernt.
Guten Tag, zurzeit bewohne Ich eine Mietwohnung mit, im Mietvertrag aufgefühte, Gartenmitbenutzung. Mein Gartenanteil ist durch einen Zaun und einer Hecke vom Garten der Vermieter abgegrenzt. Diese Wohnung mit dem Teilgarten war bis zum Tod meiner Eltern durch selbige angemietet.
Darüber hinaus ist im Mietvertrag vereinbart, dass diese eingelagerten Gegenstände 4 Wochen nach Kündigung in mein Eigentum übergehen, wenn sie nicht abgeholt wurden. ... Muss ich für die übrigen Gegenstände den Gerichtsvollzieher einschalten oder kann ich mit Hinblick auf den Mietvertrag und die dortige Vereinbarung zum Eigentumsübergang 4 Wochen nach Kündigung die Gegenstände eigenhändig entsorgen?
Sehr geehrte Damen & Herren, Im Mai 2009 haben wir in unserem 3- Familienhaus 2 Wohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt. Die Mieter wohnen seit 1.6.2006 in den Wohnungen. Die Wohnungen wurden von uns, entgegenkommend, mit 6 monatiger Kündigungsfrist , also auf 30.11 . 2009 gekündigt.
Sehr geehrte Damen und Herrn, Als Vermieter eines Gewerbeobjektes haben wir eine Mietpartei, die Ihre Nebenkostenabrechung nicht begleicht. Die Nebenkostenabrechnung 2006 wurde dem Mieter Fristgerecht zugestellt. Der Mieter wurde mehfach schriftlich und mündlich zur Zahlung aufgefordert.
Sie hat dies verweigert und gesagt, dass sie die Kündigung nicht unterschreibt. ... Auf meine Bemerkung, dass dies nicht Sinn eines Vertrages ist, den man gemeinsam abschließt und auch keine faire Lösung, meinte sie, dass sie nur eine Kündigung unterschreibt wenn wir so verfahren.
Mietvertrag wurde am 15.11.2006 zum 01.01.2007 geschlossen. Der Vertrag wurde von beiden Mietern (nicht verheiratetes Paar) unterzeichnet. Die Mieter baten für die Kaution (2 Monatsmieten) eine Bankbürgschaft stellen zu dürfen.
Hallo, ich habe einen Mietvertrag unterzeichnet, wo handschriftlich hinzugefügt worden ist, dass Mieter und Vermieter in den ersten drei Jahren auf Ihr Recht zur Kündigung verzichten. Mündlich wurde mir gesagt, dass bei Hochzeit oder bei Kündigung des Arbeitgebers und dadurch bedingten Ortswechsel, ich trotzdem kündigen kann.
Da unrechtmäßige Klauseln auch nach der Unterzeichnung nicht wirksam werden, haben wir die Unterschrift bereits geleistet, möchten nun jedoch eine kleine Überprüfung des Vertrags veranlassen, damit wir wissen, was uns ggf. bei Zustandekommen des Vertrags oder einer späteren Kündigung erwartet. ... Kündigung, Auszug,..) ?
Kaufvertrag durch Kündigung wieder herauszukommen. ... Ich dagegen will den MIET-Kauf nun durch Kündigung beenden. Wie bewerten Sie meine Chancen, den Miet(kauf)vertrag wirksam zu kündigen?
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben unser Einfamilienhaus mit einem befristeten Mietvertrag vermietet. Der Vertrag läuft in ca. 3 1/2 Monaten ab. Der Befristungsgrund bestand in einem dreijährigen beruflichen Auslandsaufenthalt mit garantierter Rückkehr.
Hallo, ich bin Vermieterin einer Wohnung und habe zum 01.06.2013 einen Vertrag mit einem Nachmieter abgeschlossen. Der Nachmieter hat vom Vormieter Möbel übernommen - wohl wissend dass er diese zum Teil nicht nutzen wollte. Beim Mietvertragsgespräch, an dem auch der Vormieter anwesend war, habe ich das so verstanden: Der Nachmieter übernimmt den ganzen Plunder und entsorgt/verschenkt die Dinge, die er nicht haben möchte.
Sehr geehrte Anwältinnen und Anwälte, ich bin alleiniger Hauptmieter einer Wohnung, die ich selbst bewohne. Ein Zimmer dieser Wohnung habe ich (selbstverständlich mit dem Einverständnis der Hausverwaltung) an meinen Mitbewohner untervermietet. Dieses Untermietverhältnis möchte ich meinen Mitbewohner (gestützt auf §573a BGB) kündigen.
Ich habe am 20.01.2002 einenen Landpachtvertrag bis Oktober 2014 abgeschlossen.Als Pachtzahlungstermin wurde im Pachtvertrag jährlich der 15.12. festgeschrieben.(1500€) Zusätzlich wurde unter §21 (Zusätzliche Vereinbarungen) vereinbart " Bei Verzug von mehr als 4 Wochen, was die Zahlung der Pacht anbetrifft, verliert der Vertrag seine Gültigkeit." Da die Pacht am 17.01.2005 für das Jahr 2004 noch nicht bezahlt war, habe ich diesen mit Einschreiben als beendet erklärt und noch gleichzeitig fristlos gekündigt.Meine Frage, war ich dazu auf Grund dieser Klausel berechtigt oder kann man solche Klausel nicht vereinbaren?
hallo, folgende sachverhalt: ein direkter nachbar (Eigentümer ist unsere Gemeinde/Stadt) möchte seine immobilie verkaufen. es handelt sich um ein vier familienhaus. die wohnungen sind alle langfrisitg vermietet. mieter 1 einzug 1966 (alte dame) mieter 2 einzug 1983 mieter 3 einzug 1987 (eine frau mit behinderten kind) mieter 4 einzug 2003 da dieses haus damals mit fördermittel gebaut worden ist, ist es bis 31.12.2009 festgeschrieben, das nur leute mit einem wohnberechtigungsschein dort einziehen dürfen (zweckgebunden). weitere verbindlichkeiten gibt es nicht. nun möchte ich für das haus ein angebot abgeben. meine frage und unsicherheit wäre: wohnung 3 würde ich gerne wegen eigenbedarf kündigen (meine eltern sollen einziehen), möglich? wohnung 2 würde ich auch gerne wegen eigenbedarf kündigen (mein bruder soll einziehen), möglich? zählt die tatsache bzgl. den wohnberechtigungsschein überhaupt bei eigenbedarf?