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Wie beweise ich die Zustellung eines Kündigungsschreibens an meinen Mitbewohner?

21. Februar 2022 10:02 |
Preis: 70,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Anwältinnen und Anwälte,

ich bin alleiniger Hauptmieter einer Wohnung, die ich selbst bewohne. Ein Zimmer dieser Wohnung habe ich (selbstverständlich mit dem Einverständnis der Hausverwaltung) an meinen Mitbewohner untervermietet. Dieses Untermietverhältnis möchte ich meinen Mitbewohner (gestützt auf §573a BGB) kündigen. Ein inhaltlich und formal korrektes Kündigungsschreiben habe ich dazu bereits aufgesetzt. Gerne möchte ich Sie aber um eine Einschätzung dazu bitten, wie ich meinem Mitbewohner dieses Schreiben rechtssicher zustellen kann.

Für mich ist ausgeschlossen, das Schreiben persönlich an meinen Mitbewohner zu übergeben, weil er sich in der Vergangenheit mehrfach aggressiv und jähzornig verhalten hat (weswegen ich ihm auch kündigen möchte). Eine persönliche Übergabe möchte ich deshalb mir und vor allem meinen möglichen Zeug*innen nicht zumuten. Leider weigert sich mein Mitbewohner ebenfalls, mir eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt des Kündigungsschreibens auszustellen.

Um die Zustellung des Kündigungsschreibens beweisen zu können, würde ich deshalb gerne wie folgt vorgehen:

Erstens lasse ich das (im Original von mir unterzeichnete) Schreiben in einem an meinen Mitbewohner adressierten Umschlag von zwei Zeug*innen, die das Schreiben vorher ausführlich zur Kenntnis nehmen, unter der Zimmertür meines Mitbewohners durchschieben. Zweitens lasse ich dieselben Zeug*innen ein ebenfalls im Original von mir unterzeichnetes Kündigungsschreiben offen an die Zimmertür meines Mitbewohners heften. Von diesen Kündigungsschreibens fertige ich vorher Kopien an. Auf den Rückseiten dieser Kopien bestätigen meine Zeug*innen mit Angabe des Datums und der genauen Uhrzeit, dass sie die Kündigungsschreiben unter der Zimmertür durchgeschoben bzw. an die Zimmertür geheftet haben und dass die Kopien mit den von ihnen zugestellten Schreiben übereinstimmen. Außerdem werde ich sie darum bitten, die Kündigungsschreiben und den gesamten Prozess (vom Einlegen eines Schreibens in einen Briefumschlag bis zum Durchschieben unter dem Türspalt und Anheften an die Zimmertür) durchgehend zu filmen.

Drittens werde ich außerdem die zuständige Gerichtsvollzieherin mit der Zustellung des Kündigungsschreibens per Post beauftragen.

Die Zustellungen der Kündigungsschreiben werde ich meinen Mitbewohner über den Messengerdienst, den wir bislang zur Kommunikation verwendet haben, ankündigen. Sobald die Schreiben zugestellt sind, werde ich ihn darüber ebenfalls informieren.

Ich werde also, um mein beabsichtigtes Vorgehen noch einmal zusammenzufassen, das Kündigungsschreiben (jeweils im Original unterzeichnet) von zwei Zeug*innen unter der Zimmertür meines Mitbewohners durchschieben, gleichzeitig von deselben Zeug*innen an die Zimmertür meines Mitbewohners heften und außerdem von der zuständigen Gerichtsvollzieherin per Post an meinen Mitbewohner zustellen lassen. Dieses dreischrittige Verfahren scheint mir jedoch einige Unzulänglichkeiten aufzuweisen:

Die Zimmertür meines Mitbewohners lässt sich von Außen nicht abschließen. Theoretisch (!) wäre es mir also möglich, das Kündigungsschreiben aus seinem Zimmer zu entfernen, nachdem meine Zeug*innen es unter dem Türspalt durch in sein Zimmer geschoben haben - zumindest, wenn mein Mitbewohner sich zu diesem Zeitpunkt nicht in seinem Zimmer aufhält. Dass es mir auch möglich wäre, das außen an die Zimmertür geheftete Schreiben wieder zu entfernen, ist offensichtlich. Ich würde, um diesen Zweifeln vorzubeugen, darauf achten, mich nicht in meiner Wohnung aufzuhalten, wenn meine Zeug*innen die Kündigungsschreiben zustellen - bestenfalls den ganzen Tag lang nicht.

Als Zeug*innen würde ich gerne gute Freunde von mir einsetzen, die mit der Situation vertraut sind und die ich für ausreichend zuverlässig halte, um diesen komplizierten Zustellungsauftrag korrekt auszuführen. Ich befürchte jedoch, dass in einem eventuellen Gerichtsprozess ihre Glaubwürdigkeit angezweifelt werden könnte, weil sie mit mir befreundet sind.

Außerdem teilen meine Mitbewohner und ich uns einen Briefkasten. Da mein Mitbewohner die Wohnungstür so gut wie nie öffnet und ich mich tagsüber nicht in meiner Wohnung aufhalte, wird die Gerichtsvollzieherin bzw. der von ihr beauftragte Zustelldienst das Kündigungsschreiben höchstwahrscheinlich über unseren gemeinsamen Briefkasten zustellen. Auf diesen Briefkasten habe ich aber, wie dargestellt, ebenfalls Zugriff und könnte den eingelegten Umschlag mit dem Kündigungsschreiben theroretisch entfernen (auch wenn ich die an meinen Mitbewohner adressierte Post dazu öffnen müsste, um das Kündigungsschreiben zu identifizieren). Der Schlüssel für unseren gemeinsamen Briefkasten hängt in unserem gemeinsam genutzten Wohnungsflur und ist für meinen Mitbewohner und mich jederzeit zugänglich. Für gewöhnlich entnehme ich aber die Post aus unserem Briefkasten. An meinen Mitbewohner adressierte Post lege ich dann vor seiner Zimmertür ab. Wenn ich in nächster Zeit an meinen Mitbewohner adressierte Umschläge für förmliche Zustellungen in unserem Breifkasten finde, werde ich diese aber stattdessen ebenfalls durch einen Zeugen unter der Tür meines Mitbewohners hindurchschieben lassen.

Ist die Zustellung des Kündigungsschreibens, trotz der dargestellten Mängel der Zustellungsverfahren, durch die entsprechenden Aussagen von zwei Zeug*innen und die Postzustellungsurkunde ausreichend rechtssicher bewiesen, wenn ich vorgehe, wie beschrieben? Ist es möglich oder sogar notwendig, dieses Vorgehen noch anzupassen, um die Zustellung des Kündigungsschreibens mit noch größerer Rechtssicherheit beweisen zu können? Oder lässt sich mit dem vorgeschlagenen Verfahren die Zustellung des Kündigungsschreibens überhaupt nicht ausreichend rechtssicher beweisen, sodass mir als einzige Option die persönliche Zustellung des Kündigungsschreibens unter Zeug*innen bleibt (die ich eigentlich vermeiden möchte)?

Ich danke Ihnen sehr für Ihren Rat und schicke

viele Grüße

21. Februar 2022 | 11:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

ich bin mir sicher, dass Ihr geplantes Vorgehen am Ende ausreichen wird, um einen richter von der beweissicheren Zustellung der Kündigung zu überzeugen. Wenn Ihre Zeug*innen den Vorgang der Zustellung glaubhaft bestätigen, gibt es in aller Regel auch wenig Zweifel an der Glaubwürdigkeit. Bei Ihrem Restzweifel würde sich natürlich die Frage stellen, weshalb Sie diesen Aufwand betreiben sollen, um dann danach das Kündigungsschreiben wieder zu entfernen. Das wäre vollkommen lebensfremd. Sie könnten natürlich auch mit der gleichen Zeugin, die die Kündigung unter der Tür durchgeschoben hat, die Wohnung verlassen und zusammen mit dieser wieder in die Wohnung kommen, wenn klar ist, dass hier Mitbewohner ebenfalls wieder zu Hause ist. Dann wäre eine Entfernung durch Sie ausgeschlossen.

Ihr gepantes Vorhaben erscheint mri allerdings tatsächlich irrsinnig aufwändig, zumal Sie ja selbst dabei noch Restzweifel haben. Es wäre im Ergebnis ja völlig ausreichend, wenn ein Freund oder eine Freundin von Ihnen ruhig auch die in einen Umschlag gepackte Kündigung (natürlich mit Kenntnis des Inhalts) dem Mitbewohner in die Hand drückt oder in seiner Anwesenheit in sein Zimmer legt, z.B. mit den Worten "Post für Dich/Sie". Danach können Sie ja einfach die Wohnung verlassen, während Ihr Mitbewohner nach Kenntnisnahme des Inhalts vor sich hin "schäumt". Das würde am Ende für den Beweis des Zugangs der Kündigung völlig ausreichen und die Übergabe ist immer noch dies beste und sicherste Methode der Zustellung einer Kündigung. Wenn Sie Ihr geplantes Vorgehen mit dem Durchschieben unter der Tür durchführen, während Ihr Mitbewohner anwesend ist, würde ich auch hier keinerlei Zweifel an einer wirksamen Zustellung haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Wenn Sie derart Respekt vor einer persönlichen Übergabe haben, hoffe ich, dass Ihr Mitbewohner sich möglichst vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Wohnung sucht und wünsche Ihnen schon jetzt mehr Glück bei der Suche nach einem Nachmieter.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

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