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1.513 Ergebnisse für kündigung auszug

Mietsicherheit - welche Konsequenzen drohen bei Übersicherung?
vom 2.12.2006 60 € Historischer Preis
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Der Bürge haftet gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/767.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 767 BGB: Umfang der Bürgschaftsschuld">§ 767 Abs. 2 BGB</a> auf die dem Vermieter vom Mieter zu ersetzenden Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung.
Ich habe u.a. gehört, dass wir nicht streichen müssen, weil die Wohnung verkauft wird und nicht wei
vom 9.10.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ein pikantes Detail ist, dass ich immer noch keine Kündigung erhalten habe und bisher alle Absprachen nur mündlich erfolgt sind. ... Der Mieter hat zu beweisen, wenn er der Ansicht ist, die Schönheitsreparaturen nicht durchführen zu müssen. 3) Bei Auszug ist der Mieter verpflichtet, folgende Arbeiten auf seine Kosten fachgerechet auszuführen bzw.
Nachträgliche Mietminderung aufgrund von Hausnachbarn
vom 9.7.2020 für 45 €
beantwortet von Rechtsanwältin
In diesem Haus kam es im Zeitraum vom 4.8.2018 (der tag an dem ich schriftlich den Vermieter über die Sachlage in Kenntnis gesetzt habe) bis zum 30.9.2019 (Tag des Auszugs der EG Mietpartei um die es geht) zur -dauerhaften Lärmbelästigung durch die 4 Hunde der EG Mietpartei, -zur mehrmaligen Androhungen von körperlicher Gewalt (unter zeugen) gegenüber mir, -Beleidigungen, -Vandalismus, -Postdiebstahl -Verleumdung und generellen Missachtung der Hausordnung Über alles wurde der Vermieter unverzüglich in Schrift und Bild in Kenntnis gesetzt.
Kaution/ Verrechnung mit Monatsmiete
vom 17.3.2007 25 € Historischer Preis
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Bsp: - Vermieter hat 3 volle Monats Warmmieten (2250,-€) als Kaution erhalten - Verzinsliche Anlage erfolgte erst nach meiner Kündigung und durch meine Aufforderung - Vermieter bestellte zur Entrümpelung des Gemeinschaftskellers auf meinen Namen und auf meine Rechnung einen Container, ohne meine Zustimmung - ich habe nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten In meinem Kündigungsschreiben schlug ich vor, die nächsten 3 Monatsmieten mit der Kaution zu verrechnen, da er ja Warmmieten veranschlagt hatte (was ich zu spät als nicht rechtens erkannt habe) . ... - Wie ist die Lage, wenn ich die Mietzahlung aus den oben genannten Gründen ablehne, und am 31.05. aus der Wohnung gehe (natürlich nach Vorrichtung und Erfüllung der Auflagen aus dem Vertrag) Wie geschildert geht es mir einzig darum zu vermeiden, meiner bezahlten Kaution nach dem Auszug hinterher zu klagen.
Abgeltungsklauseln mit starren Fristen
vom 24.9.2012 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nach der fristgerechten Kündigung meiner Geschäftsräume durch den Vermieter ist strittig, ob ich renovieren muss. ... Der Vertragspassus: ------------------------- 1) Hat das Mietverhältnis vom Vertragsbeginn bis zum Vertragsende mindestens vier Jahre gedauert, ist der Mieter im Allgemeinen verpflichtet, spätestens bis zu seinem Auszug sämtliche Schönheitsreparaturen fachgerecht und auf seine Kosten durchzuführen.
Vorbesichtigungsprotokoll / Renovierung
vom 11.3.2008 30 € Historischer Preis
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Das Mietverhältnis wurde von mir fristgerecht bis 30.04.08 gekündigt, die Kündigung wurde akzeptiert und eine Vorbesichtigung durch die Genossenschaft durchgeführt. ... Bad: Decke und Oberwände sind vergraut und daher.......zu streichen" Wir sind ein Nichtraucherhaushalt und die Mietdauer bis zum Auszug 3 Jahre und 6 Monate.
Aussichten auf Kautionsrückzahlung?
vom 17.8.2011 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
. - 60 qm, 2 Zimmer, Kammer, Küche, Bad, Gasetagenheizung, Altbau (ca. 1920, saniert) - Erstbezug nach Sanierung im März 2004, Kündigung am 1.3.2011 zum 31.5.2011 - Eigentümer und Hausverwaltung hatten zum 1.1.2011 gewechselt - Rückforderung der Mietkaution vom 17.6.2011 mit Fristsetzung zum 30.11.2011 per Einschreiben mit Rückschein (Rückschein liegt vor). - Ansonsten gibt es keine schriftlichen Äußerungen der Hausverwaltung. ... Darauf habe ich im Schreiben vom 17.6., s. o., auch ausdrücklich hingewiesen. - Die Wohnung befand sich, bis auf die Türen, zum Zeitpunkt meines Auszugs in einem fast neuwertigen Zustand, also fast so, wie ich sie 2004 nach Sanierung üvernommen hatte. - ich habe diesen Zustand in ca. 20 Groß- und Detailaufnahmen dokumentiert.
Verwalter teilt Adresse des neuen Vermieters nicht mit, Kaution zahlen?
vom 13.6.2012 51 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
. - Vermietung ist seinerzeit durch einen Verwalter erfolgt, im Namen einer nur mit Namen angegebenen Person/GbR; Zahlung (Miete und Kaution) waren stets an den Verwalter zu leisten (alles immer vereinbarungsgemäß und fristgerecht erfolgt) - Hausbesitzer/Vermieter hat zum 1.6.2012 gewechselt (laut Mitteilung durch Verwalter vom 20.4.2012), Verwalter behauptet, weiterhin die Verwaltung auch für den neuen Hausbesizter wahrznehmen zu sollen) - Verwalter teilte den Namen und in der Folge die Kontonummer, aber nicht Adresse des neuen Hausbesitzers/Vermieters mit - Verwalter zieht nach erneuerter Lastschrifteinzugermächtigung Miete weiterhin erfolgreich von meinem Konto ein - die Kaution wurde am 30.5.2012 an mich zurücküberweisen, mit der Aufforderung, die Kaution nunmehr auf das Konto des neuen Vermieters (wie oben gesagt - Namen und Kontonummer wurden angegeben, aber keine Anschrift) - ich habe per Brief um Bekannntgabe der Adresse gebeten, dem entsprach der Verwalter nicht - statt dessen hat er nun wiederholt eine Zahlung der Kaution zum 20.6.2012 verlangt und anderenfalls die fristlose Kündigung angedroht - ich habe zugleich deutlich gemacht, dass ich die Kaution sofort zu zahlen bereit bin - entweder auf ein Konto des Verwalters, oder auf das Konto des neuen Hausbesitzers sobald mir dessen Adresse bekannt gegeben wird; - der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass ich die per Schreiben vom 20.4.2012 eingeräumte Möglichkeit nicht wahrgenommen hatte, bis zum 18.5.2012 einer Übertragung der Kaution zuzustimmen (hätte ich machen sollen, habe ich aber versäumt) Frage: - dass ich an sich verpflichtet bin, die Kaution auch gegenüber einem neuen Besitzer zu zahlen, ist klar, und das wird auch meinerseits nicht bezweifelt - muss ich aber die Kaution auf das Konto einer Person überweisen, für die ich Name und Kontonummer habe, aber keine Adresse? ... Sinn, die Kaution einfach wieder an den Verwalter zu überweisen (sozusagen im Geiste des Mietvertrages und der bisherigen jahrelang geübten Praxis), und parallel die unterschriebene Zustimmung zur Übertragung der Kaution an den neuen Vermieter zu übersenden Meine Sorge bei der ganzen Angelegenheit ist natürlich, dass ich zu einem späteren Zeitpunkt bei einem Auszug evtl.
Schönheitsreparaturen-Summierungsklausel
vom 5.8.2006 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sachverhaltsschilderung : Ich habe am 3.6.1989 einen Mietvertrag geschlossen, den ich rechtsgültig zum 31.8.2006 gekündigt habe- Kündigung angenommen. ... Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Fristenplanes, beteiligt sich der Mieter bei seinem Auszug entsprechend seiner Wohndauer (zeitanteilig) an den erforderlichen Renovierungskosten.
Strategie Entmietung Problemmieter / Messi
vom 6.7.2022 für 80 €
Hilfe-Angebot durch Entrümpelungsdienst sowie Angebot Ersatzwohnungen 2) Da keine Reaktion --> fristlose Kündigung 3) keine Reaktion / kein Widerspruch aber auch kein Auszug --> Räumungsklage eingereicht Ich habe den Betreuer in den gesamten Prozess eingebunden, wir haben auch 5-6 Alternativwohnungen ausfindig gemacht, die dem Mieter vorgeschlagen wurden - keine Reaktion bzw. grundsätzliche Ablehnung.
wertausgleich bei zeitlich nicht eingehaltenem Rückbau
vom 26.3.2015 67 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
mein mieter läßt nach Absprache und zusage eines Rückbaues nach Auszug umfangreiche einbauten im haus durchführen. dazu hat der Vermieter auf eigene kosten einige Vorleistungen ( Durchbruch einer wand ) erbracht. wegen ständiger Verletzung des Mietvertrages erhielt er drei Mahnungen ( kündigungsandrohung ) diese wurden ignoriert. danach erfolgte eine Räumungsklage. ... ps. gründe der Kündigung Hausfriedensbruch. nicht berechtigte anzeige gegen Vermieter. ständige Drohungen gegen Vermieter. nicht genehmigtes Gewerbe mit kundenverkehrt.
Unverständlicher Satz in Mietvertrag - Hilfe!
vom 1.7.2006 50 € Historischer Preis
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Der Sohn zieht jetzt zum 1.7. aus (nach fristgerechter Kündigung), ein Nachmieter ist angeblich zur Stelle - unser Sohn schafft aber erst am Montag, den 3.7.06 den endgültigen Auszug; der Vermieter weiß darüber Bescheid, erzählt uns jetzt aber etwas von Schadensersatzforderungen, die auf uns zukommen, da der Nachmieter heute noch nicht in die Räume kann.