Voraus gegangen waren Abmahnungen und Kündigungen auf Grundlage des von Herrn G tatsächlich gewollten, aber eben niemals abgeschlossenen, Mietvertrags. ... Kündigungen und Räumungsklage können, so die anwaltliche Erstberatung (Anwältin wollte den Fall wegen seiner Komplexität nicht übernehmen), nicht gültig sein, da sie auf niemals abgeschlossenes Mietverhältnis und sogar Mietvertrag Bezug nehmen und eben in Namen des Ehepaares G verfasst wurden. ... Unterzeichnet mit "Ihre Vermieter" - drei Monate nach der fristlosen Kündigung, zwei Monate nach Nicht-Auszug und obwohl Frau G niemals Vermieterin war Kann, muss diese Nebenkostenabrechnung als Angebot zum Abschluss eines Mietverhältnisses ausgelegt werden?