Auszug un Renovierung
vom 28.1.2016
50 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Die Kündigung erfolgte fristgerecht zum 31.12. ... Hätte ich gern eine Einschätzung zum betreffenden Passus meines Mietvetrags: "Erhaltung der Mietsache Der Mieter übernimmt die Ausführung von Schönheitsreparaturen auf seine Kosten, ebenso die Ausführung von Bagatell-Instandhaltungskosten und Bagatell-Reparaturen, diese jedoch nur bis zu einem Betrag von 150,00 € im Einzelfall. ... Deshalb verpflichtet er sich, während der Dauer der Mietzeit bei Bedarf die Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Streichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre sowie der Fenster innen) auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.