Sehr geehrte Anwälte, wir haben bei uns in der Martenerstr eine Hsusverwaltung installiert die mit OHG eingetragen ist Wir, also die Eigentümer bilden eine Erbengemeinschaft rechtlich und haben o.g Hausverwaltung installiert, die sich per zwei Jahresvertrsg u.a verpflichtete unsere Objekte also Wohnungen Gewerbe nicht nur zu verwalten sondern auch aktiv zu vermieten Anzeigen bei Immoscout sind bis dato nicht geschaltet worden trotz wiederholter Aufforderung Dies ist insbesondere jetzt aufgefallen, da wir ein Schild im Fenster eines leeren Ladenlokals haben das unsere Nummer ( also die der Eigentümer nennt) sowie die Nummer der Hausverwaltung Ein pot. ... Etwa weil sie aktiv nicht selber Annoncen für Wohnungen starten ? Und zweitens habe ich ja sogar einen konkreten Mieter der mir bestätigt das er gern eine Wohnung mieten will, der Verwalter das aber nicht macht und nun der Erbengemeinschaft jeden Monat ein Schaden in Form des Mietausfalles entsteht ( da ja Mieter nicht in der Wohnung einziehen kann wegen fehlenden Vertrag ) Also was ksnn die Erbengemeinschaft neben einer fristlosen Künfigung tun Besteht die Möglichkeit auf Schadensersatz, er haftet in einer OHG ?