unklare Kündigungsfrist
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls nicht mit den nachfolgend aufgeführten Kündigungsfristen gekündigt ist: 3 Monate, wenn seit der Überlassung der Wohnräume weniger als 5 Jahre vergangen sind. [...]" Ich möchte jetzt so schnell wie möglich aus der Wohnung ausziehen und frage mich, ob ich erst zum 31.07.2005 kündigen kann, oder ob es irgendeine andere Möglichkeit gibt, z.B. - Unzulässigkeit solcher jährlichen Verlängerungen, - Unzulässigkeit solcher Verlängerungen durch die Mietrechtsreform, - oder ist das nur so "verklausuliert" formuliert, und ich kann jederzeit mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen?