Wohnung gekauft und Mieter wollen nicht ausziehen
vom 4.9.2017
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Wir haben im April eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft, welche vermietet war und haben den Mietern, welche im Januar eingezogen sind, fristgerecht zum September wegen Eigenbedarf gekündigt (nachdem der Grundbucheintrag erfolgt ist) und unter Begründung des Eigenbedarfs. ... Der Widerspruch zur Kündigung kam 46 Tage nach dem Kündigungsschreiben von unserem Anwalt (16 Tage zu spät!?).