"Kleiner" Zeitmietvertrag - vorzeitige Kündigung? (Nachmieterstellung, famil.Gründe)
vom 12.2.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung und Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht. [...] ... Aktuell stellt sich die Situation wie folgt dar: Vor ein paar Wochen haben wir unserem Vermieter angezeigt, dass wir gerne vorzeitig - unter Berufung auf die "Nachmieterklausel" kündigen möchten (Gründe: Wohnung, damals als Singles angemiete, ist nach Geburt unseres Kindes zu klein). ... Welche Gründe gibt es vorzeitig einen "kleinen" Zeitmietvertrag zu kündigen?