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404 Ergebnisse für küche tapete

Wohnung gekündigt: In welchem Umfang müssen wir renovieren?
vom 20.1.2005 10 € Historischer Preis
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Grundsätzlich werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen fällig: In Küchen, Bädern und Duschen alle ___2___ Jahre, In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle ___2___ Jahre In anderen Nebenräumen alle ___2___ Jahre. ... Ich persönlich hoffe ja nur auf Streichen der Wände und in einem Flurteil eine zerkratzte Tapete austauschen.
Welche Renovierungsarbeiten muss ich durchführen?
vom 6.5.2005 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Die Wohnung habe ich wie folgt übernommen: Bad- geweißt Flur- nicht renoviert (alte Tapete) Küche- neu angebrachte Raufaser (nicht gestrichen) Wohnzimmer- neu angebrachte Raufaser (nicht gestrichen) Beim Einzug habe ich das Wohnzimmer Terracotta-Rot und die Küche weiß/türkis angelegt (gestrichen), die restlichen Räume in dem Zustand belassen, in dem ich sie übernommen habe. ... Der Vermieter verlangt nun die Renovierung des Wohnzimmers und der Küche (wie bei Einzug - Raufaser ungestrichen), da ich beachsichtigt habe länger darin wohnen und er die Wohnung so nicht weiter vermieten könne. ... Die Zeitfolge beträgt (eingefügt): in der Regel bei Küche, Bad und Toilette 3 Jahre Bei allen übrigen Räumen 5 Jahre.
Mietvertrag / Auszug / Schönheitsreparaturen
vom 9.12.2012 53 € Historischer Preis
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Zu den Schönheitsreparaturen gehört u.a.: Entfernen alter Tapeten, Tapezieren, Anstreichen von Decken und Wänden. Besondere Wanddekorationen und schwere Tapeten (z.B. Textiltapeten, trocken abziehbare Tapeten usw.) dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters angebracht werden.
Ist die Pflicht zu Schönheitsreparaturen bei mir gegeben oder ist sie aufgrund der starren Fristen h
vom 27.9.2011 40 € Historischer Preis
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Zu den Schönheitsreparaturen gehören:Das Entfernen alter Tapeten, Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster ( auch Doppelfenster und Vorfenster von innen) und Außentüren von innen sowie der übrigen Holzteile, bei übermäßigen Abnutzungsspuren das Abziehen oder Abschleifen der Parkettfußböden und der Innentreppen und danach deren Versiegelung, die Reinigung der Teppichböden. ... Diese Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragslaufzeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Durchführung ausführen zu lassen: in Küche, Bad bzw.
Mieter hat alles mit Latexfarbe gestrichen, als Raucher in 22 Jahren nie tapeziert
vom 14.9.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Unsere Mieterin wird ausziehen und wir mussten feststellen, dass alle Tapeten mit Latexfarbe gestrichen wurden, unter anderem auch die Wände im Bad. Sie ist Raucherin die Tapeten wurden in 22 Jahren nicht erneuert, nur 2- 3 mal gestrichen. ... Im Mietvertrag es ist noch ein alter stehen noch die Klauseln für die Renovierung Küche alle 3 Jahre etc.
Klausel zur Renovierung während der Mietzeit?
vom 14.4.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Vielleicht kann ich vorher einige Worte zur Vorgeschichte loswerden: Ich bin am 1.2.2005 in diese Wohnung gezogen und habe vom Vormieter die Küche übernommen, wofür ich im Gegenzug die Renovierung der Wohnung übernommen habe. Ich habe in Bad, Küche und Flur weiß gestrichen, das Wohnzimmer in hellgelb und das Schlafzimmer in braun. ... Die Baumängel wurden zwar nach langem hin und her vom Vermieter beseitigt, nicht aber die von der Feuchtigkeit wellige Tapete und der abbröckelnde Putz.
Mietvertrag, Verpflichtung zu Schönheitsreperaturen, Farbklausel, Quotenklausel
vom 31.10.2012 55 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreperaturen werden vom Mieter getragen (siehe auch Allgemeine Vertragsbestimmungen Nr. 3, Ziff. 9) Endet das Mietverhältnis vor Ablauf der Renovierungsfristen seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Renovierung, so ist der Mieter verpflichtet, unter Berücksichtigung der individuellen Abnutzungserscheinungen und des tatsächlichen Erhaltungszustandes, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines unverbindlichen Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malereifachgeschäfts an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen: Liegen die letzten Schönheitsreperaturen während der Mietzeit in Küchen, Bädern, Duschen länger als 1 Jahr zurück = maximal 33 % der Kosten des Kostenvoranschlages länger als 2 Jahre zurück = maximal 66% der Kosten des Kostenvoranschlages in Wohn-, Schlaf-,Hobbyräumen, Toiletten, Dielen, Fluren länger als 1 Jahr zurück = maximal 20 % der Kosten des Kostenvoranschlages länger als 2 Jahre zurück = maximal 40% der Kosten des Kostenvoranschlages länger als 3 Jahre zurück = maximal 60% der Kosten des Kostenvoranschlages länger als 4 Jahre zurück = maximal 80% der Kosten des Kostenvoranschlages in anderen Nebenräumen länger als 1 Jahr zurück = maximal 14 % der Kosten des Kostenvoranschlages länger als 2 Jahre zurück = maximal 28% der Kosten des Kostenvoranschlages länger als 3 Jahre zurück = maximal 42% der Kosten des Kostenvoranschlages länger als 4 Jahre zurück = maximal 56% der Kosten des Kostenvoranschlages länger als 5 Jahre zurück = maximal 70% der Kosten des Kostenvoranschlages länger als 6 Jahre zurück = maximal 84% der Kosten des Kostenvoranschlages Bei begründeter unterdurchschnittlicher Abnutzung der Wohnung sind die prozentualen Anteile angemessen herabzusetzen. ... Diese Arbeiten sind im Allgemeinen und unter Berücksichtigung der individuellen Abnutzungserscheinungen entsprechend dem folgenden Fristenplan, gerechnet ab Vertragsbeginn, auzuführen bzw. ausführen zu lassen: in Küchen, in Bädern und in Räumen mit Duschen alle 3 Jahre in Wohn- und Schlaf-, Hobbyräumen, Toiletten, Dielen und Fluren alle 5 Jahre in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre Die Beweislast für die Ausführung der Schönheitsreparaturen während des vorstehend genannten Fristenplanes trägt der Mieter. ... Die Schönheitsreperaturen sind in neutralen, deckenden hellen Farben und Tapeten auszuführen.
Schönheitsreparaturen/Mängelbeseitigung bei Auszug
vom 9.8.2006 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Flurschrank (steht im Mietvertrag unter vom Vormieter zurückgelassen) zeigt leichte Abnutzungserscheinungen 3.Bestimmte Fenster, Fenster- und Türgriffe sind leicht mit Farbe beschmutzt (lag schon beim Einzug vor). 4.Jalousienrollenkasten und Türrahmen wurde z.T. übertapeziert (lag schon beim Einzug vor). 5.Es waren keine Zimmerschlüssel vorhanden. 6.Eine Wohnraum-Zimmerholzdecke war schon bei Einzug mit Lautsprechen und Lampen ausgestaltet gewesen Badezimmer: 7.Holzverkleidung hat leichte Abnutzungserscheinungen, u.a. bedingt durch Feuchtigkeit. 8.Waschbecken hat ein Riss (liegt schon lange vor) 9.Fliesen hat geringe Mängel/Abnutzungserscheinungen 10.Es war schon eine feste „Duscheinrichtung/-kabine“ auf der Badewanne befestigt. 11.Bohrlöcher in Fliesen (z.T. schon beim Einzug vorliegend) 12.Die Zimmerdecke ist tapeziert gewesen 13.leichter Schimmel in Badewannenverfugung/-silikon Küche: 14.EBK+Boden zeigt leichte bis mittlere Abnutzungserscheinungen auf 15.Holzdecke war bei Einzug an den Seiten leicht mit Farbe beschmutzt. ... Grundsätzlich werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen fällig: in Küchen, Toiletten, Bädern und Duschen alle 3 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren und Dielen alle 5 Jahre in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre. 6.
Schönheitsreparaturen und Übergabe
vom 13.12.2007 30 € Historischer Preis
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Wenn ich das so mache, kann ich dann im nachhinein noch verpflichtet werden, die Tapeten zu entfernen? ... Bin ich für Wasserflecken in der Küche an der Decke und der Wand im Deckenbereich verantwortlich? Diese habe ich erst nach Abbau meiner Küche am Umzugstag festgestellt.
Renovierung bei Auszug - Wozu ist man genau nach 9 monatiger Mietzeit verpflichtet?
vom 20.7.2005 20 € Historischer Preis
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Haben im Dez. 2004 ein Haus im Alter von ca.10 Jahren bezogen.Es war bei Einzug vollständig renoviert.Jetzt 9 Monate später müssen wir aus beruflichen Gründen ausziehen.Im Vertag steht, dass das Haus vollständig renoviert wieder übergeben werden muss.Auch müssen alle Dübellöcher geschlossen werden.Zu 80% sind die Räume in einem einwandfreien Zustand.Die Kinderzimmer müssen sicherlich gestrichen werden.Reicht es, wenn ich die Löcher mit weissem Arcryl ausspritze? Oder müssen wir neu tapezieren? Oder reicht es, wenn wir alles wieder weissen?
Endrenovierung Wohnung
vom 10.12.2018 50 € Historischer Preis
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Mit den 1350€ Wert haben wir: •Die Tapeten in der Küche und Flur entfernt •Die schon vom Vormieter geschnittene Holzpanele von ein Wand im Schlafzimmer entfernt •Eine Sicherung auf dem Balkon gestellt •Küche, Flur, Kinderzimmer und die Wand ohne Holzpanele im Schlafzimmer Weiss gestrichen. ... Die Wände unter die Tapeten im Flur und Küche sahen nicht glatt aus, aber haben wir sie nicht geschrubbt (das kam aus Überraschung und wir hatten damals kein Zeit mehr, um das auch zu machen). ... 3.Müssen wir die Wände im Flur und Küche schrubben (ist es wirklich etwas, dass Mietern tun sollen?)
Endrenovierung nach Auszug - Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet?
vom 18.7.2012 51 € Historischer Preis
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Folgendes wurde hierzu im Mietvertrag vermerkt: (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln sowie die Mieträume entsprechend den technischen Gegebenheiten ausreichend zu heizen und zu lüften. (2) Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen an Wände an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräume im Allgemeinen alle 3 Jahre, der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten im allgemeinen alle 5 Jahre, der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahre, jeweils vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. ... Die Wohnung ist bei Auszug, wie im Übergabeprotokoll beschrieben, zu übergeben, jedoch sind die Tapeten bei Wunsch des Vermieters zu entfrenen.
Umfang von Renovierungspflichten?
vom 11.10.2009 30 € Historischer Preis
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In § 16 Beendigung der Mietzeit steht: „ Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind Tapeten zu entfernen und die Räume, auch die Fußböden, in gereinigtem Zustand zu übergeben.
Mietminderung in diesem Monat
vom 23.1.2022 für 52 €
Dafür musste ich natürlich meine halbe Küche ausräumen - eine große Vitrine und 2 Oberschränke mit allem, was in ihnen stand. ... Meine Sachen aus der Küche stapeln sich nun in Kisten im Vorkellerraum. ... Am 23.01 habe ich die Tapete, die am Wasserschaden grenzte und verdächtig schwarz aussah, entfernt, und darunter habe ich Schimmel gefunden.
Renovierung bei Auszug nach 2,5 Jahren??
vom 11.10.2019 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In der Küche habe ich eine Wand weinrot gestrichen, hier würde ich neue Tapete anbringen und diese Wand streichen. Muss ich den Rest der Küche auch streichen? ... - Strukturtapeten, farbige Tapeten und farbig gestrichene Wände müssen entfernt werden, fachgerecht in Raufaser neu tapeziert und weiss gestrichen werden (in meinem Falle die eine Küchenwand wie oben ausgeführt, diese werde ich erneuern mit Tapete und weiß streichen, Rest der Küche wollte ich nicht streichen und die Küchendecke eigentlich auch nicht.
Schönheitsreparaturen - Bei Einzug kein Übergabeprotokoll
vom 1.6.2005 65 € Historischer Preis
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Dann steht weiter: Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf von folgender Zeiträume auszuführen: a)Küche, Bäder und Duschen alle dreiJahre b)Wohn- und Schlafräume, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre c) in anderen Räumen alle sieben Jahre Nr. 4 Lässt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der Fristen zu ...usw. können die Fristen verlängert oder ggfs. verkürzt werden. ... Ich habe die Wohnung fast komplett renoviert, in den drei größten Räumen (Wohn-/Schlafzimmer und Küche) die alte Tapete sogar entfernt und neue Raufaser geklebt (Auf Wunsch der Verwalters, ich hätte auch ein einfache Textiltapete tapezieren können), den Rest der Wohnung gestrichen.
Schönheitsreparatur - Vertragsänderung vor geplantem Auszug akzeptieren?
vom 11.4.2010 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Tapeten an Decken und Wänden in Küche, Bad und WC vollständig zu erneuern. Für die übrigen Räume gilt der Fristenplan." der fristenplan sieht zusammengefasst folgende fristen vor (kueche, baeder..: 3 jahre, wohn, schlaf: 5 jahre, nebenraeume: 7 jahre). fakt ist: wir muessten eigentlich alle raeume bei auszug renovieren, da dies von uns in der letzten zeit nicht gemacht wurde. nach der langen vorrede nun meine frage: sollten wir lieber die mieterhoehung in kauf nehmen, weil uns der alte vertrag grundsaetzlich davon entbindet, schoenheitsreparaturen auszufuehren und auch die wohnung bei auszug nicht renoviert werden muss?