Mietrecht - Sonderkündigungsrecht oder aufhebung des Vertrages in ggs. Einvernehmen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lorenz Weber / Merseburg
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wir wohnen derzeit in einer 3-Zimmerwohnung seit 01.12.2012 und möchten den Mietvertrag kündigen. Die Mietdauer ist befristet für die Dauer von 4 Jahren bis zum 30.11.2016. Wird das Mietverhältnis von keiner der Parteien zum Ablauf der Mietdauer fristgerecht gekündigt geht dieses automatisch in ein unbefristets Mietverhältnis über.