DRINGEND Räumungsklage, Untermietverhältnis Verteidungsanzeige oder § 93 b III ZPO
vom 22.10.2012
60 €
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Der Vermieter kam mir jedoch insoweit entgegen, als dass er eine Zusatzvereinbarung aufsetzte, die besagte, dass die monatliche Mietzahlung erst ab dem 01.12.2009 einsetzt (ich hatte meine bereits in die Wohnung gebrachten Möbel aufgrund des Vorfalls wieder mittels einer Umzugsfirma aus selbiger geholt und dies kostete natürlich). ... (Ich zahlte stets bar an den Vermieter gegen Quittung. ... So war es leider nicht möglich, die Mietzahlungen ab Mai 2011 – August 2011 zu leisten.