Nachdem die zu beseitigenden Mängel angesprochen wurden, hieß es dann, wir könnten die Küche ausbauen, wenn wir die die Kosten des Transportes der Küche zu einem Lager übernähmen, dazu noch die Einlagerungskosten für die Zeit unserer Mietdauer und schließlich noch bei unserem Auszug die Kosten für einen fachgerechten Wiedereinbau der Küche tragen. ... Heute erhielten wir nun einen von unserem Vorschlag abweichenden Aufhebungsvertrag, in dem als Grund angegeben ist, dass sich Vermieter und Mieter nicht über die Kosten der Einlagerung und des Wiederaufbaus der Küche einigen konnten. ... Es gab für uns auch keinen Grund, selbst an solche Kosten zu denken, da der Vermieter mehrere Wohnungen vermietet und wir davon ausgingen, dass er die Küche wohl einfach in einer anderen Wohnung aufbaut.