Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie haben sich durchaus korrekt verhalten, da der Vermieter die Übernahme der Kosten beziehungsweise die Durchführung der Reparaturmaßnahme abgelehnt hatte, waren sie dazu berechtigt, an seiner Stelle zu handeln.
Dennoch ist der Vermieter verpflichtet, die Kosten für den Rohraustausch zu tragen, da dies ein Mangel der Mietsache darstellt. Als Vermieter ist er verpflichtet, die Immobilie in einem üblichen Zustand zu übergeben, solange die eventuellen Mängel offensichtlich sind.
Daher kommt es hier darauf an, ob dieser Mangel, also das veraltete Material für die Gasleitung, offensichtlich war und oder in dem Vertrag benannt wurde. Das geht aber aus ihrem Sachverhalt nicht hervor. Prüfen Sie daher bitte, was im Vertrag steht.
Ich empfehle daher, den Vertrag und das Übergabeprotokoll einem örtlichen Anwalt vorzulegen, damit er ihre Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter vollständig prüfen und entsprechend durchsetzen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt