Eigenbedarfskündigung einer Untermieterin
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich wohne seit 1.3.2002 bei einer Familie in der Obergeschoßwohnung zur Untermiete. ... Die Kündigung erfolgte in Schriftform folgendermaßen :" Hiermit kündigen wir das bestehende Mietverhältnis mit Frau .... wegen Eigenbedarf fristgerecht zum 31.Oktober 2005. " Diese Kündigung war allerdings auf den 2. ... Ich sprach sie allerdings auf die von Ihnen gesetzte Kündigungsfrist an, sie reagierten aber nicht weiter.