Unwirksame Kündigung zurückweisen ?
vom 5.9.2011
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte/r Frau/Herr Rechtsanwalt/in, ich als Vermieter habe -aufgrund eines vereinbarten Kündigungsausschlusses für 1 Jahr- eine definitiv unwirksame ordentliche Kündigung vom Mieter erhalten. ... Vereinbart wurde, beide Parteien verzichten im ersten Vertragsjahr auf den Ausspruch der ordentliche Kündigung. ... Ich möchte aus ganz bestimmten Gründen, erst in 4-5 Wochen den Mieter auf die Unwirksamkeit der Kündigung hinweisen.