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902 Ergebnisse für kündigung einzug

Mietminderung bei übermäßigem Baulärm
vom 20.6.2012 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die sich hieraus ergebenden baubedingten Störungen wie Lärm, Staub und Erschütterungen berechtigen den Mieter nicht zur Geltendmachung von Mieterrechten wie Kündigung oder Mietminderung, soweit die Störungen baustellentypisch und nicht schwer und unzumutbar sind". ... Bei unserem Einzug wurde gerade mit dem Ausschachten begonnen.
Mietsicherheit mit Nebenkosten verrechnet
vom 30.6.2005 15 € Historischer Preis
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Der Fall: Nach der ordnungsgemäßen Kündigung der Wohnung, Renovierung und anschließenden Übergabe (keine Beanstandungen) wunderte ich mich doch sehr, nachdem ich wochenlang nichts von meinem Vermieter gehört hatte. ... Eine genaue Abrechnung ist nicht möglich, da seit meinem Einzug - trotz mehrfacher mündlicher Zusagen - die Wasseruhr nicht repariert wurde.
mietrecht / strafrecht
vom 25.8.2011 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
ich bin alleinerziehende mutter von drei kleinen kindern (3J, 6J.8J.). zum zeitpunkt des einzugs in die mietwohnung ist mein vermieter zur schlüsselübergabe nicht erschienen. die wohnung war zugemüllt und mit möbeln der vormieter zugestellt. vermieter kümmerte sich darum nicht. ich ging zum anwalt, doch die sache verschlimmerte sich dadurch. vermieter kündigte mir, mit der begründung, wenn mir die wohnung nicht gefällt soll ich ausziehen. danach folgte nochmalige kündigung wegen eigenbedarf. nun läuft sogar räumungsklage gegen mich. vermieter streitet alles mit nichwissen ab. doch nun wurde er kriminell tätig. regelmässig landete müll vor meiner haustür, vermieter drohte mir persönlich, ich soll bis herbst hier verschwinden sonst "kriege ich einen kalten arsch". vermieter hat bereits anderen mietern morddrohungen ausgesprochen, die er ebenfalls kündigte. es wurden explosionskörper auf meine kinder geschmissen. der täter wurde jedoch nie gesehen. ich und meine kinder bekamen todesangst. die kinder weinten regelmässig, fingen das bettnässen an. sohn des vermieters randalierte regelrecht in seiner wohnung in den nachtstunden. ich wurde dazu gezwungen aus extremen angstzuständen aus der wohnung zu flüchten zum schutz meiner kinder. ich wußte nicht wohin. damit ich nicht auf der strasse lande, ging ich in das elternhaus meiner eltern in ein anderes bundesland, damit ich nicht obdachlos bin. ich bin aus den o.g. gründen mittellos. mußte mich ummelden da meine kinder schulpflichtig sind. daher werde ich die miete nicht mehr zahlen. ich habe jedoch kein geld und keine mittel, um die gesamte wohnungseinrichtung zu holen, die sich noch in der wohnung befindet. frage: ich möchte nun konkret wissen, wogegen sich mein vermieter strafbar gemacht hat mit diesen handlungen, so dass ich aus todesangst und zum schutz meiner kinder aus der mietwohnung flüchten musste. ich möchte schadensersatz.
Defekte Stromleitungen , Heizungsausfall,usw
vom 4.1.2013 55 € Historischer Preis
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Hallo mein Vermieter hatte seit beginn verschwiegen das diverse Steckdosen in dem Haus nicht funktionieren.Ebenso hatte er von einer Steckdose in eine andere Stckdose ein Selbstgebautetes Koppelkabel angeschlossen, damit im Wohnzimmer die Steckdose geht, das heist über diese eine Steckdose in der Küche laufen nun Fax,LED TV, Heimkino Anlage,Telefon,PC,RouterStehlampe,Abzugshaube,Kühlschrank,Gefrierschrank,Microwelle,Backofen.usw. Nach abmahnung der Schäden zur beseitigung des Mangels wurde der Vermieter Pampig,nach drei Abmahnungen kürzte ich die Miete um 10 % Grund : Wasserschaden im Flur und Badezimmer Decke , Stromleitung (Brandgefahr) wegen Überlastung,Heizung nur Lau warm ( Zimmertemp 18 Grad bei Stuffe 5) und und und . Nun stellte er die Heizung ganz ab Temperatur zzt.9 Grad in der Wohnung .
Eigenbedarfskündigung für Wohngemeinschaft
vom 20.11.2015 33 € Historischer Preis
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Guten Tag, Mein Vermieter V hat mir eine 2 Zimmer Wohnung (60qm) fristgerecht am 26.7.2014 zum 30.10.2014 wegen Eigenbedarf gekündigt. Als Begründung wird im Kündigungsschreiben genannt, dass der 20 Jahre alte Sohn S einziehen soll, der seine Berufsausbildung in München beginnt. Daraufhin habe ich im August 2014 eine Nahe gelegene, vergleichbare, jedoch ca. €200/Monat teurere Wohnung angemietet (Mietbeginn: 1.11.2014).
Erwerb einer Eigentumswohnung zur Eigennutzung
vom 11.4.2006 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau und ich sind beide Rentner und wohnen bisher zur Miete am Bodensee in einer Wohnung mit vier Ebenen. Allein in unserer Wohnung befinden sich 24 Stufen. Der Hauseingang ist nur durch ein darüberliegendes Haus mit Fahrstuhl über drei weitere Etagen zu erreichen (Hanglage).
Schönheitsreparaturen vor Auszug
vom 6.4.2009 40 € Historischer Preis
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Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen Bei Kündigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet die vom Vermieter als notwendig bezeichneten Schönheitsreparaturen spätestens bis zum Auszug auszuführen.
Wie "belastbar" ist ein Aufhebungsvertrag? Wie stelle ich den Mieter-Auszug sicher?
vom 10.11.2006 50 € Historischer Preis
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Die Tatsache, daß mir die Immobilie erst spätestens zum August 2007 zum Einzug zur Verfügung steht, stellt für mich kein Problem dar. Ein deutlich späterer Einzug meinerseits oder gar eine verhinderte Eigennutzung der Immobilie wäre für mich allerdings mit immensen Kosten und Aufwendungen verbunden und somit keinesfalls akzeptabel.
Wohnungsübergabe ohne Kaution
vom 19.7.2005 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Z. angespannt ist, den Einzug nun auch von der Zahlung der vollen Kaution abhängig machen? Ich habe die Restarbeiten zum Ausbau der Wohnung jetzt durch eine Baufirma erledigen lassen, da ich diese auf individuellen Mieterwunsch ausgeführt habe, d. h. ich habe a. ein großes Zimmer durch Einzug einer Zwischenwand in zwei Zimmer geteilt, wobei die Zwischenwand an der Stelle des Mieters eingezogen wurde (ein Bereich von ca. 80cm stand zur Auswahl) b. die beiden Zimmer mit Laminat ausgelegt. 4.
Vorkaufsrecht oder Kündigungssperre?
vom 2.12.2010 45 € Historischer Preis
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Sehr geehrte/r Herr/Frau Anwalt, ich habe seit Wochen ein anliegen dies bezüglich wahr ich auch schon bei einem Anwalt der mir da auch nicht helfen konnte. meine frage währe ich wohne seit 1.12.2009 in einer Mietwohnung, mit insgesamt 14 Mietwohnungen.. nur ein Vermieter.. der Vermieter hat das gesamte haus an einen Immobilienmakler verkauft, nun verkauf dieser die Wohnungen einzeln weiter.. uns wurde am anfang gefragt ob wir die wh kaufen wollen, wir wollten zu erst nicht, die wh wollte einer kaufen und selber nutzen, darauf sagte ich das ich nur umziehe wenn ich meine Umzugskosten bekomme und vor allem habe ich 3 Jahre kündigungs- sperre wg Umwandlung.. antwort vom Immobilienmakler wahr das die Wohnungen 97 Einzel schon geteilt worden sind und dies keine Wandlung in dem sinne ist.. nun der Interessent hat die Wohnung nicht finanziert bekommen... darauf kamen am Donnerstag neu Interessenten als anlange..
Auszug wg. Modernisierung (Miethöhe danach...)
vom 14.5.2007 25 € Historischer Preis
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Fristgemäß wurde meinem freund Anfang Mai die komplettsanierung und -modernisierung seiner wohnanlage angekündigt. die häuser bj. 1957 werden auf aktuellen standard gebracht (50 jahre lang wurde nur repariert, bis dato gibts zB keine steckdose im bad!). da es sich um eine große wohnungsbaugesellschaft handelt, gehen wir vorerst von vorschriftsmäßiger ankündigung sowie berechnung aus. vom zu erwartenden chaos mal abgesehen - erneuerung sämtlicher leitungen, sowohl elektro als auch wasser, neue fenster, umbau bad und heizung, etc. etc. steigt danach die warmmiete für 58 qm von jetzt 393 euro auf 519 euro...! für ihn mit einem netto von ca. 950 euro absolut nicht mehr tragbar. eine andere möglichkeit besteht daher nicht. er muss also per 31.7. ausziehen. bzgl. kündigungsfrist usw. ist eigentlich ja alles klar, das problem ist nur die finanzierung des umzugs, denn der war absolut nicht eingeplant - mein freund hat die wohnung ja erst vor 2 jahren nach trennung von seiner ehefrau bezogen und hatte nicht die absicht, jetzt schon wieder umzuziehen. es sind daher derzeit auch keine ausreichenden mittel für einen so kurzfristigen erneuten umzug vorhanden, geschweige denn kaution für die neue wohnung, renovierung usw. kann er diese - ohne diese umstände nicht notwendigen - aufwendungen beim jetzigen vermieter geltend machen, hat er vielleicht anspruch auf schadensersatz o. ä. und binnen welcher frist müsste der jetztige vermieter zahlen?
Vergleich oder Gutachter?
vom 19.10.2011 25 € Historischer Preis
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Leider mit einer 2-jährigen Mietbindefrist gültig für beide Parteien. 2 Monate nach unserem Einzug hatten wir morgens klitschnasse Fenster, eine viel zu hohe Luftfeuchtigkeit und bekamen die Wohnung auch nie richtig warm.