Rückmeldung nötig nach einem Widerspruch?
vom 28.12.2019
für 27 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Da kam die Antwort von einem Anwalt: ----------------------------------------------------- Sehr geehrter Fragesteller, eine ordentliche Kündigung ist bei Wohnraum grundsätzlich ausgeschlossen. ... Insofern könnten Sie beide Kündigungen zurückweisen und auch über Feb. 2020 darin wohnen bleiben, sofern im Vorfeld kein Zahlungsverzug bestanden hatte. -------------------------------------------------- Jetzt möchte ich anfragen ob es nötig ist, 2 Monate vorher sich beim Vermieter zu melden, dass ich ab Februar weiterhin hier wohnen bleiben werde da ich keine GEEIGNETE und meiner GEHEINSCHRÄNKUNG passende Wohnung finde. ( In der Kündigung stand auch was von : kann der Mieter der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten ...) ... Nun meine Frage sollte ich höflicherweise ein Schreiben aufsetzen, dass ich ab Februar weiterhin da wohnen werde da keine Wohnung gefunden wurde.