Durch einen Herzinfarkt (03.07.05) meines LG und dem damit verbundenen Krankenhausaufenthalt, die Versorgung meine Sohnes während des Krankenhausaufenthaltes meines LG (er versorgt sonst Haushalt und Kind, während ich arbeiten gehe), versäumte ich die fristgerechte Kündigung zum 03.07. um einige Tage. ... In einem Antwortschreiben auf die Kündigung, macht der Vermieter mich "vorsorglich" darauf aufmerksam, dass "Schönheitsreparaturen" durchzuführen sind. ... Im Mietvertrag (kein Vordruckformular sondern frei erstellt) steht: "§14 (1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder Auszug verpflichtet sich der Mieter, die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand, mängelfrei und vollständig renoviert zurückzugeben, d.h. die Schlußrenovierung muß sach- und fachgerecht ausgeführt sein.