Flurreinigung durch Fremdfirma - Mieter zur Einhaltung zwingen
vom 2.4.2007
30 €
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Hinsichtlich dieser Problematik bekamen wir sinngemäß folgende Auskunft: " Falls in den Mietverträgen unter der Rubrik Betriebskosten nicht festgelegt ist, daß die Gebäudereinigung von einer Fremdfirma erledigt werden kann und die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können, wird man trotz vieler Abmahnungen mit Androhung von Fremdvergabe und Umlegung der Kosten auf die Mieter keinen monetären Anspruch für die Kosten der Gebäudereinigung durch eine Fremdfirma generieren können, da Abmahnungen dem Prinzip nach lediglich der Vorbereitung einer Kündigung seitens des Vermieters dienen. " In Anbetracht dieses Sachverhaltes fragen wir uns nun, ob wir tatsächlich gar keine juristische Handhabe haben, um die Mieter zur Einhaltung der mietvertraglichen Verpflichtuingen zu zwingen.